M3 Absicherungskonzept von Abiturienten in Bezug auf eine Berufsunfähigkeit

Autor: Malte Wilts

 Aktualisiert: 20.10.2026


Definition

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine private Versicherung, die eine monatliche Rente zahlt, wenn man den zuletzt ausgeübten Beruf

  • aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall)
  • voraussichtlich für mindestens 6 Monate
  • zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.

Zweck

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt

  • die finanzielle Existenz und
  • den sozialen Status


Das kann keine andere Versicherungsart mit Bezug auf den Arbeitskraftverlust. Hier sind zu nennen

  • Erwerbsminderungsrente,
  • Grundfähigkeitsversicherung oder
  • die Unfallrente

Bedeutung

  • Die eigene Arbeitskraft ist das wertvollste Gut für viele Menschen, welches sie in ihrem Leben besitzen. Lebensarbeitseinkommens übersteigt schnell die 1 Millionen-Euro-Marke. (Quelle: Eigene Berechnungen)
  • Die durchschnittliche Häufigkeit einer Berufsunfähigkeit liegt bei 25%, also bei jedem Vierten. (Quelle: GDV)
  • Die durchschnittliche Dauer einer Berufsunfähigkeit beträgt 6 - 8 Jahre
  • Das durchschnittliche Eintrittsalter liegt zwischen dem 44. und 48 Lebensjahr.
  • Die häufigsten Gründe für Leistungsende der BU

Ursachen

Einflussfaktoren

Wie bei jeder Versicherung bestimmt das Risiko den Beitrag bzw. die Versicherbarkeit. Dabei gilt je geringer das Risiko desto höher die Versicherbarkeit und desto geringer der Beitrag. Wesentliche Faktoren bei Vertragsabschluss sind:

  1. Eintrittsalter
  2. Die Art des Berufes bzw. das damit einhergehende Risiko, eingeteilt in Berufsgruppen
  3. Sehr geringes Risiko (Akademiker mit Bürotätigkeit, bestimmte Ärzte, Juristen, hochqualifizierte kaufmännische Angestellte, Abiturienten in Oberstufe)
  4. Mittleres Risiko ( Handwerker mit Fachausbildung, Techniker, Angestellt mit Mischtätigkeit)
  5. Erhöhtes Risiko (Berufe mit hohem körperlichen Anteil, schwerer Handwerksarbeit oder besonderen Gefahrenpotenzialen)
  6. Nicht versicherbar ( Profisportler, Artisten, Wachleute mit Schusswaffengebrauch)
  7. Gesundheitszustand

Wichtige Aspekte und Erkenntnisse

  • In allen Anwendungsfällen oben ist die Beurteilung der Angemessenheit des Produktes das Nadelöhr für die Vermittlung. D. h. die Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers sind entscheidend für die Art des Produktes, welches vermittelt werden kann. Diese Aussage gilt auch für die Anlageberatung.
  • Es sollte jedem Anleger bewusst sein, dass der Tätigkeitsaufwand bei einer Anlageberatung, siehe oben, hoch ist und dass die entsprechend höheren Kosten meistens über die Produktprovision oder selten über die Honorarnote abgerechnet werden. Es handelt sich dabei schnell um vierstellige Beträge.
  • Der Tätigkeitsaufwand für die Vermittlung ist deutlich geringer, mit entsprechend geringeren Kosten und geringerer Provision. Bei der Vermittlung offener Fonds, ob aktive Fonds oder passive ETFs beträgt diese ca. 0,5% der Anlagesumme.
  • Nach unseren Erkenntnissen haben die meisten Anleger Basiskenntnisse und Erfahrungen zu Offenen Investmentfonds in einem offenen Fondsdepot. Konstruktbedingt haben offene Fonds keine Schwächen für den Anleger, so dass der Gesetzgeber den Anlegerschutz entsprechend niedrig ansetzt und Basiskenntnisse für eine Vermittlung ausreichen.
  • Die Kenntnisse und Erfahrungen in einem offenen Fondsdepot sind nicht übertragbar auf eine Fondsanlage in einem Versicherungsmantel (Fondsgebundene Versicherungen), weil wesentlichen Rahmenbedingungen anders sind.

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Tipp

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Über den Autor

Malte Wilts, hat Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Finanzwirtschaft studiert und mit Diplom absolviert. Nach einer vierjährigen Tätigkeit bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat er sich als Finanzberater für Privatpersonen selbständig gemacht. In dieser Tätigkeit sammelt er seit 1998 Kenntnisse und Erfahrungen an den Finanzmärkten, in der Finanzbranche und mit Privatkunden.