Formen der Vermittlung von Finanzprodukten
Autor: Malte Wilts
Aktualisiert: 29.01.2026
Inhalt
Definition
Anlageberatung
§ 1 Abs.1a Satz 2 Nr. 1a des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) definiert die Finanzdienstleistung der Anlageberatung als die
„Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird “.
Anlagevermittlung
§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) definiert die Anlagevermittlung als die "Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten."
Anwendungsfälle / Formen
Passive Vermittlung
Der Anleger tritt an
- seine Bank, seinen Online-Broker,
- Finanzanlagenvermittler oder
- Versicherungsvermittler
mit dem Auftrag zum Kauf eines bestimmten Finanzproduktes (Order des Kunden) heran.
Der o. g. Intermediär behandelt die Order intern zunächst als Anlagevorschlag, weil er aus Gründen des Verbraucherschutzes zunächst die Angemessenheit der Order des Kunden beurteilen muss.
- Handelt es sich bei dem georderten Finanzprodukt um eines aus der Kategorie der nicht komplexer Finanzprodukt vermittelt er es und leitet die Order an den Produktgeber (Emittenten) weiter. Siehe auch Definition oben.
- Handelt es sich dagegen um ein komplexes Produkt nimmt er vor der Vermittlung noch eine Beurteilung der Angemessenheit der Order in Bezug auf die Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers mit dieser Produktart vor. Beurteilt der Intermediär das Produkt als nicht angemessen spricht er eine Warnung aus. Der Anleger kann trotzdem auf die Order bestehen und der Intermediär leitet den Auftrag an den Emittenten weiter.
Aktive Vermittlung
Ein Vermittler, z. B.
- eine Bank, ein Online-Broker,
- ein Finanzanlagenvermittler oder
- ein Versicherungsvermittler
tritt aktiv an einen Anleger mit einem Vorschlag zum Kauf eines bestimmten Finanzproduktes (Anlagevorschlag des Intermediärs) heran.
Der o. g. Intermediär ist in diesem Fall verpflichtet die Angemessenheit seines Anlagevorschlages in Bezug auf die Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers mit der Produktart zu beurteilen.
- Beurteilt er den Anlagevorschlag als angemessen vermittelt er das Produkt. Siehe auch Definition oben.
- Beurteilt er den Anlagevorschlag als
nicht angemessen, spricht er eine Warnung aus. Der Anleger kann den Vorschlag aber trotzdem annehmen und der Intermediär leitet unter dokumentation des Anlegerwunsches den Auftrag an den Emittenten weiter.
Vermittlung nach Beratung
Ein Berater, z. B.
- eine Bank,
- ein Finanzanlagenvermittler,
- ein Versicherungsvermittler oder ein
- Honorarberater
bietet einem Anleger die Beratung als eigenständige Dienstleistung (Anlageberatung) an.
In der Praxis vermittelt der Berater das Produkt auch gleich, weil es dem Anleger letztendlich um die Geldanlage geht und nicht um eine "Fortbildung".*
Der o. g. Intermediär beurteilt in diesem Kontext, die Geeignetheit seines Produktangebotes im Hinblick auf die Anlageziele, die Risikotoleranz, die Verlusttragfähigkeit, die Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers.
- Beurteilt er ein oder mehrere Produkte als geeignet, empfiehlt und vermittelt er das geeignetste.
- Beurteilt er die Produkte als
nicht geeignet, darf er keines vermitteln.
* Die Ausführungen oben zu den Formen der Anlagevermittlung dienen der praxisorientierten Erläuterung für Privatanleger. Juristisch müsste man insbesondere bei der Anlageberatung nach Aufsichtsrecht (Gewerberecht oder Institutsrecht) und nach Tätigkeit (Vermittelnde Beratung oder Honorarberatung) stärker differenzieren.
Tätigkeitsmerkmale
Bezüglich der Tätigkeitsmerkmale strukturieren wir die Aussagen zu den Anwendungsfällten noch einmal zum besseren Verständnis.
Bei der Beratung muss der Dienstleister beurteilen, ob aus einer Produktauswahl eines oder mehrere Produkte für den Anleger geeignet ist bzw. sind. Dazu analysiert und dokumentiert der Berater die
- die Anlageziele
- die Risikotoleranz
- die finanziellen Verhältnisse und
- die Verlusttragfähigkeit
des Kunden und spricht eine Empfehlung aus und fertigt eine Geeignetheitserklärung aus.
Bei der Vermittlung muss der Vermittler beurteilen, ob das vom Kunden georderter oder vom Vermittler vorgeschlagene Produkt angemessen ist. Dazu analysiert und dokumentiert der Vermittler die
- Kenntnisse des Kunden zu der Produktart und
- Erfahrungen des Kunden mit Geschäften zu der Produktart.
Wichtige Aspekte und Erkenntnisse
- In allen Anwendungsfällen oben ist die Beurteilung der Angemessenheit des Produktes das Nadelöhr für die Vermittlung. D. h. die Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers sind entscheidend für die Art des Produktes, welches vermittelt werden kann. Diese Aussage gilt auch für die Anlageberatung.
- Es sollte jedem Anleger bewusst sein, dass der Tätigkeitsaufwand bei einer Anlageberatung, siehe oben, hoch ist und dass die entsprechend höheren Kosten meistens über die Produktprovision oder selten über die Honorarnote abgerechnet werden. Es handelt sich dabei schnell um vierstellige Beträge.
- Der Tätigkeitsaufwand für die Vermittlung ist deutlich geringer, mit entsprechend geringeren Kosten und geringerer Provision. Bei der Vermittlung offener Fonds, ob aktive Fonds oder passive ETFs beträgt diese ca. 0,5% der Anlagesumme.
- Nach unseren Erkenntnissen haben die meisten Anleger Basiskenntnisse und Erfahrungen zu Offenen Investmentfonds in einem offenen Fondsdepot. Konstruktbedingt haben offene Fonds keine Schwächen für den Anleger, so dass der Gesetzgeber den Anlegerschutz entsprechend niedrig ansetzt und Basiskenntnisse für eine Vermittlung ausreichen.
- Die Kenntnisse und Erfahrungen in einem offenen Fondsdepot sind nicht übertragbar auf eine Fondsanlage in einem Versicherungsmantel (Fondsgebundene Versicherungen), weil wesentlichen Rahmenbedingungen anders sind.
Weiterführende Artikel
Tipp
Testen Sie unsere Anlagevermittlung im Rahmen eines kostenlosen Demo-Depots und eignen sich Kenntnisse und Erfahrungen durch learning by doing an.
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Über den Autor
Malte Wilts, hat Betriebswirtschaft mit dem Schwerpunkt Finanzwirtschaft studiert und mit Diplom absolviert. Nach einer vierjährigen Tätigkeit bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat er sich als Finanzberater für Privatpersonen selbständig gemacht. In dieser Tätigkeit sammelt er seit 1998 Kenntnisse und Erfahrungen an den Finanzmärkten, in der Finanzbranche und mit Privatkunden.
