Depoteröffnung
Hinweise
- Die Depoteröffnung erfordert die Bearbeitung des Antrages und die des Fragebogens zur Angemessenheit.
- Die Bearbeitung dauert ca. 30 Minunten, daher ist ein Termin hilfreich.
- Sie bearbeiten das nachstehende Terminformular.
- Wir bestätigen den Termin per Email.
- Die Depoteröffnung erfordert eine Legitimation nach dem Geldwäschegesetz mit gültigem(n) Personalausweis(en) und kann
- persönlich durch uns vor Ort vorgenommen werden oder
- bei telefonischer Besprechung offline mit Post-Ident-Verfahren.
Formen der Vermittlung von Finanzprodukten
Eigene Order (passive Vermittlung)
Der Anleger tritt an
- seine Bank, seinen Online-Broker,
- Finanzanlagenvermittler oder
- Versicherungsvermittler
mit dem Auftrag zum Kauf eines bestimmten Finanzproduktes (Order des Kunden) heran.
Der o. g. Intermediär behandelt die Order intern zunächst als Anlagevorschlag, weil er aus Gründen des Verbraucherschutzes zunächst die Angemessenheit der Order des Kunden beurteilen muss.
- Handelt es sich bei dem georderten Finanzprodukt um eines aus der Kategorie der nicht komplexer Finanzprodukt vermittelt er es und leitet die Order an den Produktgeber (Emittenten) weiter. Siehe auch Definition oben.
- Handelt es sich dagegen um ein komplexes Finanzprodukt nimmt er vor der Vermittlung noch eine Beurteilung der Angemessenheit der Order in Bezug auf die Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers mit dieser Produktart vor. Beurteilt der Intermediär das Produkt als nicht angemessen spricht er eine Warnung aus. Der Anleger kann trotzdem auf die Order bestehen und der Intermediär leitet den Auftrag an den Emittenten weiter.
Aktive Vermittlung
Ein Vermittler, z. B.
- eine Bank, ein Online-Broker,
- ein Finanzanlagenvermittler oder
- ein Versicherungsvermittler
tritt aktiv an einen Anleger mit einem Vorschlag zum Kauf eines bestimmten Finanzproduktes (Anlagevorschlag des Intermediärs) heran.
Der o. g. Intermediär ist in diesem Fall verpflichtet die Angemessenheit seines Anlagevorschlages in Bezug auf die Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers mit der Produktart zu beurteilen.
- Beurteilt er den Anlagevorschlag als angemessen vermittelt er das Produkt. Siehe auch Definition oben.
- Beurteilt er den Anlagevorschlag als nicht angemessen, spricht er eine Warnung aus. Der Anleger kann den Vorschlag aber trotzdem annehmen und der Intermediär leitet unter dokumentation des Anlegerwunsches den Auftrag an den Emittenten weiter.
Vermittlung nach Beratung
Ein Berater, z. B.
- eine Bank,
- ein Finanzanlagenvermittler,
- ein Versicherungsvermittler oder ein
- Honorarberater
bietet einem Anleger die Beratung als eigenständige Dienstleistung (Anlageberatung) an.
In der Praxis vermittelt der Berater das Produkt auch gleich, weil es dem Anleger letztendlich um die Geldanlage geht und nicht um eine "Fortbildung".
Der o. g. Intermediär beurteilt in diesem Kontext, die Geeignetheit seines Produktangebotes im Hinblick auf die Anlageziele, die Risikotoleranz, die Verlusttragfähigkeit, die Kenntnisse und Erfahrungen des Anlegers.
- Beurteilt er ein oder mehrere Produkte als geeignet, empfiehlt und vermittelt er das geeignetste.
- Beurteilt er die Produkte als nicht geeignet, darf er keines vermitteln.


